AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Zero Center AG
Robert-Gerwig-Str. 29
78315 Radolfzell am Bodensee
Deutschland

E-Mail für allgemeine Vertragsangelegenheiten und Widerruf:
ecommerce@zero-center.com

E-Mail für Service und Mängelmeldungen:
service@zero-center.com

– nachfolgend „Zero Center AG“ oder „Verkäufer“ –

§ 1 Geltungsbereich und Vertriebswege

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Kauf von Waren zwischen der Zero Center AG und ihren Kunden, die

a) über den Onlineshop der Zero Center AG,

b) im Direktvertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail oder Telefon, oder

c) in den Geschäftsräumen der Zero Center AG am Standort Radolfzell am Bodensee

geschlossen werden.

(2) Soweit nachfolgend von „Fernabsatzverträgen“ gesprochen wird, sind hiermit Verträge gemeint, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Fernabsatzes geschlossen werden. Hierzu können insbesondere Verträge gehören, die über den Onlineshop oder im Direktvertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden.

(3) Die Art der Lieferung oder Übergabe der Ware ist für sich genommen nicht dafür maßgeblich, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt. Insbesondere kann auch ein Vertrag, bei dem die Ware nach einem ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgten Vertragsschluss vom Kunden am Standort der Zero Center AG abgeholt wird, ein Fernabsatzvertrag sein.

(4) Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für über den Onlineshop geschlossene Verträge, sonstige Fernabsatzverträge oder in den Geschäftsräumen geschlossene Verträge gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

(5) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

(6) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(7) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(8) Händler- und Wiederverkäufergeschäfte werden gesondert abgewickelt. Für diese können abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen gelten.


§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Zero Center AG
Robert-Gerwig-Str. 29
78315 Radolfzell am Bodensee
Deutschland


§ 3 Vertragsschluss

A. Vertragsschluss über den Onlineshop

(1) Die Darstellung von Waren im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot der Zero Center AG zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Kaufangebot abzugeben.

(2) Der Kunde kann die gewünschten Waren in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen und berichtigen.

(3) Durch Betätigung der den Bestellvorgang abschließenden Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(4) Die nach Eingang der Bestellung automatisch versandte Eingangs- bzw. Bestellbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar.

(5) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Zero Center AG das Kaufangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail ausdrücklich annimmt.

(6) Die Auswahl einer Zahlungsmethode sowie die Autorisierung, Reservierung, Belastung oder sonstige Abwicklung einer Zahlung durch einen Zahlungsdienstleister stellt für sich genommen keine Annahme des Kaufangebots durch die Zero Center AG dar.

(7) Nimmt die Zero Center AG das Kaufangebot nicht innerhalb der genannten Frist an, ist der Kunde an sein Angebot nicht länger gebunden. Bereits vereinnahmte Zahlungen werden unverzüglich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

B. Vertragsschluss im Direktvertrieb

(8) Im Direktvertrieb kann der Kunde die Zero Center AG insbesondere telefonisch oder per E-Mail wegen des Kaufs einer Ware kontaktieren und sich über die angebotenen Waren beraten lassen.

(9) Soweit die Zero Center AG dem Kunden ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot mit einer Annahmefrist übermittelt, kommt der Kaufvertrag durch fristgerechte Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.

(10) In allen anderen Fällen stellt eine von der Zero Center AG übermittelte Preisauskunft, Bestellübersicht oder sonstige Zusammenstellung grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Gibt der Kunde hierauf eine Bestellung ab, stellt diese ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar.

(11) Die Zero Center AG kann das Kaufangebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht länger gebunden.

(12) Soweit es sich beim Direktvertrieb um einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher handelt, stellt die Zero Center AG dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen einschließlich der Informationen über das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.

C. Vertragsschluss in den Geschäftsräumen

(13) Bei einem Kauf in den Geschäftsräumen der Zero Center AG kommt der Kaufvertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen des Kunden und der Zero Center AG zustande.

(14) Wird ein schriftlicher oder elektronischer Kaufauftrag erstellt, gibt der Kunde mit Unterzeichnung bzw. entsprechender Bestätigung ein verbindliches Kaufangebot ab, sofern sich aus dem jeweiligen Dokument nichts anderes ergibt. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots durch die Zero Center AG zustande.

(15) Erfolgen Angebot und Annahme unmittelbar im Rahmen des Verkaufsvorgangs, kommt der Vertrag unmittelbar mit der Annahme zustande.

D. Individuelle Vereinbarungen

(16) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Zero Center AG und dem Kunden, insbesondere zu Ware, Ausstattung, Preis, Lieferung oder Abholung, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vor.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Zusätzlich zum Warenpreis können Liefer-, Transport-, Bereitstellungs-, Abhol- oder sonstige vereinbarte Kosten anfallen.

(3) Bei Verträgen über den Onlineshop werden die zusätzlich anfallenden Kosten dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt.

(4) Bei Verträgen im Direktvertrieb werden dem Kunden die für seine Bestellung anfallenden zusätzlichen Kosten vor Abgabe seiner Vertragserklärung mitgeteilt.

(5) Bei Verträgen in den Geschäftsräumen ergeben sich die vereinbarten Preise und etwaigen zusätzlichen Kosten aus dem jeweiligen Angebot, Kaufauftrag, Kaufvertrag oder der sonstigen Vereinbarung mit dem Kunden.

(6) Bei Selbstabholung können für bestimmte Fahrzeuge insbesondere Kosten für Bereitstellung, Logistik oder sonstige mit der Abholung verbundene Leistungen anfallen. Soweit solche Kosten anfallen, werden sie vor Vertragsschluss bzw. vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung des Kunden ausgewiesen.

(7) Dem Kunden stehen die für den jeweiligen Vertriebsweg angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.

(8) Soweit ein externer Zahlungsdienstleister eingesetzt wird, können ergänzend dessen Bedingungen gelten.


§ 5 Lieferung, Abholung und Lieferzeiten

(1) Bei Bestellungen über den Onlineshop erfolgt eine Lieferung ausschließlich an Lieferadressen in Deutschland und Österreich.

(2) Auch im Direktvertrieb erfolgt eine Lieferung grundsätzlich nach Deutschland oder Österreich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(3) Die Lieferung erfolgt abhängig von Art, Größe und Gewicht der Ware durch einen Paketdienst, eine Spedition, einen sonstigen Transportdienstleister oder durch die Zero Center AG selbst.

(4) Bei Bestellungen über den Onlineshop ergibt sich die voraussichtliche Lieferzeit aus der jeweiligen Produktseite bzw. den im Bestellprozess bereitgestellten Informationen.

(5) Bei Verträgen im Direktvertrieb oder in den Geschäftsräumen ergibt sich die vereinbarte bzw. voraussichtliche Lieferzeit aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Kaufauftrag oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Kunden.

(6) Soweit Selbstabholung vereinbart wird, informiert die Zero Center AG den Kunden, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht. Die Abholung erfolgt nach Abstimmung mit der Zero Center AG.

(7) Die Vereinbarung einer Selbstabholung führt für sich genommen nicht dazu, dass ein zuvor im Fernabsatz geschlossener Vertrag zu einem in den Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag wird.

(8) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen einem Verbraucher hierdurch nicht, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.


§ 6 Nichtannahme einer Bestellung vor Vertragsschluss

(1) Soweit die Bestellung des Kunden nach § 3 ein Kaufangebot darstellt, kann die Zero Center AG dieses insbesondere dann nicht annehmen, wenn sich nach Eingang der Bestellung herausstellt, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, Bestandsangaben fehlerhaft waren oder andere Umstände einer Annahme entgegenstehen.

(2) Der Kunde wird über eine Nichtannahme unverzüglich informiert. Bereits vereinnahmte Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Die Rechte und Pflichten nach Vertragsschluss richten sich nach dem geschlossenen Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum der Zero Center AG.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Die Zero Center AG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.


§ 8 Gefahrübergang und Transportschäden

(1) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über. Die gesetzlichen Sonderregelungen bleiben unberührt.

(2) Ist der Käufer Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Transporteur auf den Käufer über.

(3) Der Käufer soll die Ware bei Erhalt bzw. möglichst zeitnah nach Erhalt auf äußerlich erkennbare Transportschäden überprüfen. Bereits bei Übergabe erkennbare Schäden an der Ware oder ihrer Verpackung sollen nach Möglichkeit unmittelbar gegenüber dem Transportdienstleister angezeigt, auf den Liefer- bzw. Transportdokumenten vermerkt und dokumentiert werden.

(4) Festgestellte oder vermutete Transportschäden sollen der Zero Center AG möglichst unverzüglich, vorzugsweise per E-Mail an service@zero-center.com, mitgeteilt werden. Der Mitteilung sollen, soweit möglich und zumutbar, aussagekräftige Fotos oder Videos der beschädigten Ware sowie vorhandener Schäden an der Verpackung beigefügt werden. Die Verpackung und das Verpackungsmaterial sollen bis zur Klärung des Transportschadens nach Möglichkeit aufbewahrt werden.

(5) Die vorstehenden Regelungen dienen insbesondere der Dokumentation des Schadens und der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister. Bei Verbrauchern werden die gesetzlichen Mängelrechte durch eine unterlassene oder verspätete Prüfung, Meldung oder Dokumentation eines Transportschadens nicht eingeschränkt. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten von Unternehmern, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt.


§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen.

(2) Bei Verträgen, die ausschließlich in den Geschäftsräumen der Zero Center AG geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(3) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, ergeben sich Voraussetzungen, Fristen, Verfahren und Rechtsfolgen aus der dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.

(4) Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden und für die dies gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt die Zero Center AG eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.

(5) Die elektronische Widerrufsfunktion ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts. Der Verbraucher kann seinen Widerruf auch auf andere gesetzlich zulässige Weise erklären.

(6) Für ausschließlich in den Geschäftsräumen der Zero Center AG geschlossene Verträge besteht ein freiwilliges Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.

(7) Unternehmern wird kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.


§ 10 Rücksendung und Rücktransport nach Widerruf

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur, soweit dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht und dieses ausgeübt wird.

(1) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern er hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert wurde.

(2) Paketversandfähige Waren sind vom Verbraucher auf eigene Kosten zurückzusenden.

(3) Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden können, holt die Zero Center AG beim Verbraucher ab bzw. lässt sie abholen. Der Verbraucher hat die für die Durchführung des Rücktransports erforderliche und ihm zumutbare Mitwirkung zu leisten, insbesondere die Abstimmung eines geeigneten Abholtermins zu ermöglichen und die Ware zur vereinbarten Abholung bereitzuhalten.

Regulärer Rücktransport

(4) Erfolgt der Rücktransport auf demselben Transportweg und unter Verwendung derselben Transportverpackung, in der die Ware geliefert wurde, oder einer hinsichtlich Art, Schutzwirkung und Transportfähigkeit vergleichbaren geeigneten Verpackung, entsprechen die Kosten des Rücktransports den für die ursprüngliche Lieferung der betreffenden Ware berechneten Transportkosten.

(5) Wurde die Ware bereits von der Zero Center AG unverpackt geliefert, ist der Verbraucher nicht verpflichtet, für den Rücktransport eine Transportverpackung zu beschaffen. In diesem Fall entsprechen die Rücktransportkosten den für diese Transportart bei der ursprünglichen Lieferung berechneten Transportkosten.

Rücktransport ohne reguläre Transportverpackung

(6) Wurde die Ware in einer Transportverpackung geliefert, sollte diese für den Rücktransport nach Möglichkeit wieder verwendet werden. Ist die ursprüngliche Transportverpackung nicht mehr vorhanden oder nicht mehr geeignet, kann eine hinsichtlich Art, Schutzwirkung und Transportfähigkeit vergleichbare geeignete Verpackung verwendet werden.

Die Verwendung der Originalverpackung ist keine Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrechts.

(7) Ist weder die ursprüngliche noch eine vergleichbare geeignete Transportverpackung verfügbar und ist deshalb anstelle des regulär verpackten Transports ein unverpackter Transport oder eine entsprechend aufwendigere Transportart erforderlich, gelten für den von der Zero Center AG organisierten Rücktransport folgende unmittelbare Rücksendekosten:

Kickscooter, Fahrräder und E-Bikes

Deutschland: 199,00 €
Österreich: 249,00 €

Motorräder, Motorroller und sonstige Zweiräder

Deutschland: 399,00 €
Österreich: 449,00 €

Drei- und Vierräder

Deutschland: 699,00 €
Österreich: 719,00 €

Die genannten Beträge verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(8) Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht unverpackt befördert werden können, insbesondere Powerstations, müssen für den Rücktransport in einer für die jeweilige Ware und Transportart geeigneten Verpackung bereitgestellt werden.

Gefahrgut

(9) Unterliegt die zurückzusendende Ware den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter oder kann dies aufgrund der Art oder des Zustands der Ware in Betracht kommen, ist der konkrete Rücktransport vor Übergabe an einen Transportdienstleister mit der Zero Center AG abzustimmen.

Dies kann insbesondere bei Fahrzeugen, Powerstations und sonstigen Waren mit Lithiumbatterien der Fall sein.

(10) Der Verbraucher hat der Zero Center AG auf Anfrage die für die Beurteilung des Rücktransports erforderlichen und ihm zugänglichen Informationen über die Ware und deren Zustand mitzuteilen. Hierzu können insbesondere Angaben zum Produkt bzw. Fahrzeug, zur Batterie sowie zu Beschädigungen, Verformungen, Undichtigkeiten, ungewöhnlicher Erwärmung oder sonstigen Auffälligkeiten gehören.

(11) Die Zero Center AG prüft anhand der vorliegenden Informationen, welche Anforderungen für den konkreten Rücktransport zu beachten sind, und teilt dem Verbraucher das weitere Vorgehen mit bzw. organisiert einen geeigneten Rücktransport.

Soweit gefahrgutrechtliche Anforderungen gelten, muss die Ware entsprechend den jeweils anwendbaren gesetzlichen Gefahrgutvorschriften, insbesondere den anwendbaren Vorschriften des ADR, verpackt, gekennzeichnet und für die Beförderung bereitgestellt werden.

Eine vorhandene Originaltransportverpackung darf nur verwendet werden, wenn sie für die betreffende Ware, deren Zustand und die vorgesehene Beförderung weiterhin geeignet ist.

(12) Waren mit einer beschädigten oder anderweitig auffälligen Lithiumbatterie sollen nicht eigenständig an einen Paket- oder sonstigen Transportdienstleister übergeben werden, bevor das weitere Vorgehen mit der Zero Center AG abgestimmt wurde.

(13) Die Abstimmung des Rücktransports und die Einhaltung der für die Beförderung geltenden gesetzlichen Anforderungen sind von der Erklärung des Widerrufs zu unterscheiden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Zero Center AG ist keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.

(14) Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.


§ 11 Wertersatz bei Widerruf

(1) Der Verbraucher hat im Falle eines Widerrufs für einen Wertverlust der Ware nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen.

(2) Ein Wertersatz kann insbesondere in Betracht kommen, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war.

(3) Bei Fahrzeugen können hierbei insbesondere eine über die zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Nutzung hinausgehende Fahrleistung, hierdurch verursachte Gebrauchsspuren, Beschädigungen, Veränderungen oder eine sonstige über die erforderliche Prüfung hinausgehende Nutzung berücksichtigt werden.

(4) Ob und in welcher Höhe Wertersatz geschuldet wird, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.


§ 12 Gesetzliche Mängelrechte

(1) Für die von der Zero Center AG gelieferten Waren bestehen die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart wird.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf.

(3) Bei Waren mit digitalen Elementen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Waren mit digitalen Elementen einschließlich der jeweils bestehenden gesetzlichen Aktualisierungspflichten.


§ 13 Meldung und Prüfung von Mängeln

(1) Bei Auftreten eines festgestellten oder vermuteten Mangels soll sich der Käufer zunächst an die Zero Center AG wenden, damit der Sachverhalt geprüft, die mögliche Ursache eingegrenzt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.

Die Kontaktaufnahme soll vorzugsweise per E-Mail an service@zero-center.com erfolgen.

(2) Der Käufer hat im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren an der Feststellung und Eingrenzung des gemeldeten Mangels mitzuwirken.

Hierzu soll er der Zero Center AG auf Anfrage insbesondere folgende Informationen zur Verfügung stellen, soweit diese für die Beurteilung relevant und für ihn ohne besondere Fachkenntnisse oder erhebliche Aufwendungen zugänglich sind:

  • Fahrzeugmodell und Fahrgestellnummer (FIN), soweit es sich um ein Fahrzeug handelt,
  • aktueller Kilometerstand, soweit vorhanden,
  • möglichst genaue Beschreibung des Problems,
  • Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens,
  • Häufigkeit des Auftretens,
  • Umstände und Schritte, unter denen sich das Problem reproduzieren lässt,
  • angezeigte Fehlercodes oder Fehlermeldungen sowie
  • aussagekräftige Fotos oder Videos, soweit deren Erstellung möglich und zumutbar ist.

(3) Die Zero Center AG kann dem Käufer geeignete und zumutbare Maßnahmen zur weiteren Eingrenzung oder Behebung des Problems mitteilen.

Der Käufer soll diese Maßnahmen befolgen, soweit sie ohne besondere technische Fachkenntnisse, Spezialwerkzeuge, Demontage von Bauteilen oder sonstige technische Arbeiten durchgeführt werden können.

Hierzu können insbesondere einfache Bedien-, Einstellungs-, Lade-, Verbindungs- oder Rücksetzvorgänge sowie einschlägige Bedienungs-, Fehlerbehebungs- und Sicherheitshinweise gehören.

(4) Der Käufer ist nicht verpflichtet, Maßnahmen durchzuführen, die mit einem Sicherheitsrisiko verbunden sein könnten.

(5) Kann das Problem auf diesem Weg nicht abschließend beurteilt oder behoben werden, stimmt die Zero Center AG mit dem Käufer das weitere Vorgehen ab.

Soweit dies zur Prüfung oder Nacherfüllung erforderlich ist, hat der Käufer der Zero Center AG die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.

(6) Das Fehlen einzelner der genannten Angaben sowie eine unterbliebene vorherige Kontaktaufnahme lassen die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers unberührt.


§ 14 Prüfung gemeldeter Mängel und Kosten

(1) Meldet der Käufer einen möglichen Sachmangel, prüft die Zero Center AG im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung, ob ein Sachmangel vorliegt.

(2) Stellt sich heraus, dass ein Sachmangel vorliegt, trägt die Zero Center AG die im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Allein der Umstand, dass sich ein vom Verbraucher gemeldeter Mangel bei der Prüfung nicht feststellen oder reproduzieren lässt, begründet keine Verpflichtung des Verbrauchers zur Erstattung von Prüf-, Diagnose-, Transport- oder sonstigen Kosten.

(4) Beruht das beanstandete Verhalten dagegen nachweislich auf einer Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Käufers und hat der Käufer die Prüfung oder sonstige Aufwendungen schuldhaft verursacht, kann die Zero Center AG nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ersatz der hierdurch erforderlichen und angemessenen Aufwendungen verlangen.

Dies kann insbesondere in Betracht kommen bei einer für den Käufer erkennbaren Fehlbedienung, unsachgemäßen Verwendung, einer vom Käufer oder einem Dritten vorgenommenen Veränderung oder Beschädigung oder der Nichtbeachtung eindeutiger und einschlägiger Bedienungs- oder Sicherheitshinweise.

(5) Der Käufer ist gehalten, im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren zu prüfen, ob die Ursache in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung einschlägiger und verständlicher Bedienungs-, Fehlerbehebungs- und Sicherheitshinweise.

Der Käufer ist nicht verpflichtet, hierfür besondere technische Fachkenntnisse einzusetzen, Spezialwerkzeuge zu verwenden, Bauteile zu demontieren, technische Arbeiten oder Maßnahmen mit einem Sicherheitsrisiko durchzuführen.

(6) Eine Kostentragungspflicht wegen einer unberechtigten Mängelanzeige kommt nur in Betracht, wenn und soweit der Käufer erkannt hat oder bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Ursache des beanstandeten Zustands nicht auf einem Sachmangel beruht.

(7) Soweit eine Diagnose, Reparatur oder sonstige Leistung nicht von der gesetzlichen Mängelhaftung umfasst ist und kostenpflichtig durchgeführt werden soll, informiert die Zero Center AG den Käufer vor Durchführung über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die kostenpflichtige Leistung wird erst nach entsprechender Beauftragung durchgeführt.


§ 15 Nacherfüllung

(1) Im Falle eines Sachmangels richten sich Art, Umfang und Durchführung der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Käufer hat der Zero Center AG die Ware zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.

(3) Ist der Käufer Verbraucher, hat er im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung grundsätzlich die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung), soweit die gewählte Art nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen oder verweigerbar ist.

(4) Bevor die Zero Center AG eine Nacherfüllung gegenüber einem Verbraucher durchführt, wird der Verbraucher darüber informiert,

a) dass ihm das gesetzliche Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung zusteht, und

b) dass sich bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels nach den gesetzlichen Bestimmungen einmalig um zwölf Monate verlängert.

(5) Entscheidet sich der Verbraucher für eine Nachbesserung und wird diese durchgeführt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einmalig um zwölf Monate.

(6) Die Nacherfüllung gegenüber einem Verbraucher erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Zero Center AG über den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher. Dabei sind insbesondere die Art der Ware sowie der Zweck, für den der Verbraucher die Ware benötigt, zu berücksichtigen.

(7) Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt die Zero Center AG nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Der Verbraucher kann für Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Nacherfüllung entstehen und von der Zero Center AG zu tragen sind, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen einen Vorschuss verlangen.

(8) Ist für die Prüfung oder Nacherfüllung der Transport eines Fahrzeugs oder einer sonstigen nicht paketversandfähigen Ware erforderlich, soll das weitere Vorgehen vor Durchführung des Transports mit der Zero Center AG abgestimmt werden. Die gesetzlichen Regelungen über die Tragung der erforderlichen Aufwendungen bleiben unberührt.

(9) Die vorstehenden Regelungen beschränken die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht.


§ 16 Herstellergarantie

(1) Für einzelne Waren kann der jeweilige Hersteller eine freiwillige Herstellergarantie gewähren. Garantiegeber ist in diesem Fall der jeweilige Hersteller und nicht die Zero Center AG, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Inhalt, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Voraussetzungen einer Herstellergarantie sowie das Verfahren für deren Inanspruchnahme richten sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

(3) Soweit die Zero Center AG nicht selbst Garantiegeber ist, übernimmt sie durch die Unterstützung bei der Abwicklung einer Herstellergarantie keine eigene Garantie.

Die Zero Center AG kann den Käufer insbesondere bei der Übermittlung von Garantieanträgen und Unterlagen sowie bei der Kommunikation mit dem Hersteller unterstützen. Über Bestehen und Umfang der Garantieansprüche entscheidet der jeweilige Garantiegeber nach seinen Garantiebedingungen.

(4) Welche Leistungen von der Herstellergarantie umfasst sind, richtet sich nach den Garantiebedingungen des Herstellers. Dies gilt insbesondere für Ersatzteile, Arbeitsleistungen, Fehlerdiagnose, Transport, Überführung, Versand und sonstige Leistungen oder Kosten.

Soweit der Hersteller bestimmte Leistungen oder Kosten nicht übernimmt, entstehen hieraus keine Ansprüche gegen die Zero Center AG aus der Herstellergarantie, sofern die Zero Center AG nicht selbst Garantiegeber ist.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers gegenüber der Zero Center AG bleiben von einer Herstellergarantie unberührt.

(5) Bei Fragen kann sich der Käufer unter service@zero-center.com an die Zero Center AG wenden.


§ 17 Bedienungsanleitungen und Produktinformationen

(1) Bedienungsanleitungen und weitere produktbezogene Unterlagen können dem Käufer, soweit gesetzlich zulässig, in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

(2) Elektronisch bereitgestellte Bedienungsanleitungen und Produktunterlagen können über das Customer Self-Service Portal der Zero Center AG abgerufen und als PDF-Datei heruntergeladen und dauerhaft gespeichert werden. Der Zugang zum Customer Self-Service Portal sowie begleitende Informationen zum Zugang sind auf der folgenden Webseite verfügbar:

https://zero-center.com/customer-self-service-portal

Die Unterlagen sind dort nach Marke und Produkt bzw. Modell abrufbar.

(3) Der Käufer soll sich vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Produkts mit der für das jeweilige Produkt geltenden Bedienungsanleitung sowie den einschlägigen Sicherheits-, Betriebs- und Nutzungshinweisen vertraut machen und diese beachten.

(4) Soweit für ein bestimmtes Produkt gesetzliche Vorschriften die Übergabe bestimmter Anleitungen, Sicherheitsinformationen oder sonstiger Unterlagen in Papierform oder in einer anderen bestimmten Form verlangen, bleiben diese Anforderungen unberührt.


§ 18 Besondere Bestimmungen für Unternehmer

(1) Ist der Käufer Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung.

Die Verkürzung gilt nicht

  • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
  • bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • soweit zwingende gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen oder
  • soweit gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

(2) Ist der Käufer Kaufmann und der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.

(3) Für Unternehmer gilt der Gefahrübergang gemäß § 8 Absatz 2.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Zero Center AG im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, nach eigener Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Gesetzlich zwingende Rechte des Unternehmers bleiben unberührt.


§ 19 Haftung

(1) Die Zero Center AG haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Zero Center AG für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Zero Center AG.


§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

Die Zero Center AG ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 21 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Zero Center AG und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Verbraucher, gilt die Rechtswahl nach Absatz 1 nur insoweit, als ihm hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über dessen Zustandekommen, Wirksamkeit oder Beendigung, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand Radolfzell am Bodensee, Deutschland.

(4) Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung mit dem Käufer aus anderen gesetzlichen Gründen zulässig ist.

(5) Gesetzlich zwingende oder ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.


§ 22 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.